Bestätigung der Übersetzungen durch das Justiz- und Außenministerium

Bestätigung der Übersetzungen durch das Justiz- und Außenministerium

1399/10/29

Die staatlichen Behörden und Universitäten weltweit nehmen lediglich die offiziel durch das Justizministerium, Außenministerium und die Botschaft des jeweiligen Landes bestätigte Übersetzung der Dokumente und Urkunden an. Unser Büro übernimmt für Sie die Legalisierung der Übersetzungen durch das Justiz- und das Außenministerium.